Am 18. Mai 2014Sicherheit zuerst

Freitag, 28. Februar 2014

Sicherheit zuerst!



Nationalrat Jakob Büchler CVP/SG; Mitglied der SiK; Präsident des Vereins für eine sichere Schweiz
 
Wir eröffnen heute als überparteiliches Komitee einen Abstimmungskampf, bei dem es um die Sicherheit unseres Landes und den Schutz unserer Bevölkerung während der nächsten 30 Jahre geht. 
 
Wir wissen nicht, wie die Weltlage sich entwickelt, welche grösseren und kleineren Konflikte in den nächsten Jahren in Nah und Fern ausbrechen und wie die Schweiz davon betroffen sein wird. 
 
Wir wissen aber, dass heute schon ein weltweiter „Kampf“ um Wasser, Rohstoffe, Energie, Nahrungsmittel, Arbeitsplätze, Daten und letztlich auch um Boden stattfindet. Solche Auseinandersetzungen können auch uns treffen. Sind wir doch ein hochentwickeltes, modernes und dicht besiedeltes Land, das sehr verletzbar ist.
 
Deshalb stehen wir vom Verein für eine sichere Schweiz, dem zahlreiche sicherheitspolitische Organisationen mit über 400‘000 Mitgliedern angehören und den ich präsidieren darf, geschlossen für „Sicherheit“ sowie für eine glaubwürdige Armee ein. Es ist uns wichtig, dass unser Land, unsere Bevölkerung, unsere Kinder und Enkelkinder heute und morgen den nötigen Schutz erfahren, wenn kleinere oder grössere Gefahren drohen.
 
Unser Wohlstand beruht auf friedlichen, stabilen und sicheren Verhältnissen. Wo immer auch Konflikte erfolgten, wir waren bisher sicher. Das wollen wir auch in den nächsten 30 Jahren sein. Als Vertreter des überparteilichen Komitees „JA zum Gripen“ stellen wir Ihnen deshalb heute unsere Argumente vor, warum wir unser „löchriges Dach“ sanieren, für die Armee einstehen und neue Flugzeuge beschaffen wollen. 
 
Für uns geht es um die Sicherheit unseres Landes während der nächsten Jahrzehnte. Und Sicherheit kommt für uns immer zuerst! Sicherheit ist die Garantie für Frieden, Freiheit und Wohlstand.

Sichere Schweiz



Ständerat Alex Kuprecht SVP/SZ, Präsident Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates
 
„Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit unseres Landes“ lautet Artikel 2 Absatz 1 unserer Bundesverfassung. Es sind dies die wichtigsten Aufgaben, die Volk und Stände dem Bund anvertraut haben. Anders formuliert: „Freiheit“, „Demokratie“ und „Sicherheit“ sind die Grundpfeiler unseres Erfolgsmodels Schweiz. Auf diesen Pfeilern haben wir in der Geschichte unseres Landes „Frieden“ erhalten und „Wohlstand“ schaffen können. Dabei spielte auch die „Neutralität“ und die „Unabhängigkeit“  immer wieder eine zentrale Rolle. Das Schweizer Volk hat gerade letzteres am 9. Februar auf eindrückliche Art und Weise einmal mehr bestätigt.
 
Als souveränes und unabhängiges Land ist es deshalb unsere vorrangigste Aufgabe, auch in Zukunft für „Sicherheit“ und „Frieden“ in unserem Land zu sorgen. Die Bedrohungen mögen sich im Verlauf der letzten Jahrzehnte gewandelt haben. Der grosse „Weltfrieden“ ist aber dennoch nicht ausgebrochen. Im Gegenteil, Konflikte, die wenige Flugstunden von uns entfernt erfolgen, können sehr schnell auch Auswirkungen auf unser Land haben. Insofern wäre es fatal, die nötigen Investitionen in die Sicherheit zu vernachlässigen und auf das Prinzip „Hoffnung“ zu vertrauen. 
 
Wir wissen nicht, was morgen, übermorgen oder in den nächsten 30 Jahren geschieht. Folglich gilt es, die nötigen Vorbereitungen zu treffen, so dass die Schweiz, die Kantone und alle Sicherheitsorgane angemessen, zeitgerecht und stufengerecht auf mögliche und wahrscheinliche Bedrohungen von Staaten, Organisationen oder Einzelpersonen reagieren können. Dabei muss auch das heute unmöglich Erscheinende angedacht werden. Wer hätte beispielsweise vor 9/11 geglaubt, dass Passagierflugzeuge für Angriffe auf Menschen, Bauten und Institutionen missbraucht würden. Heute beurteilen wir auch dieses Szenario als möglich und realistisch.
 
Das Schweizer Volk stimmte im letzten September mit 73.2% der Erhaltung der allgemeinen Wehrpflicht zu. Die Abstimmung war gleichzeitig auch ein Bekenntnis zur Sicherheit unseres Landes und zum Schutz unserer Bevölkerung. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wissen, dass die eigene Armee  - dazu gehört auch eine eigene Luftwaffe - ein wichtigstes Instrument zur Erhaltung von „Frieden“, „Freiheit“, „Sicherheit“ und „Unabhängigkeit“ ist. 
 
Zu einer sicheren Schweiz gehören deshalb auch eine glaubwürdige Armee und eine moderne Luftwaffe. Sie sind elementare Bestandteile unseres schweizerischen Sicherheitsdispositivs. Zumal die Luftwaffe auch polizeiliche Aufgaben zugunsten der Zivilluftfahrt wahrnimmt, die unabhängig von der aktuellen Bedrohung erfolgen. 
 
Aus Sicht des Bundesrates sowie beider eidgenössischer Räte entsteht eine Sicherheitslücke, wenn wir die veralteten 54 F-5 Tiger-Flugzeuge, die bald 40 Jahre im Einsatz stehen, nicht durch neue Mehrzweckflugzeuge ersetzen. Sind sie doch weder in der Nacht noch bei schlechter Sicht tauglich, ihren Sicherheitsauftrag wahrnehmen zu können. Insofern ist für die Sicherheit unseres Landes die Ersatzbeschaffung neuer Kampfflugzeuge vordringlich. Gemeinsam mit den 32 F/A-18, die das Volk 1993 an der Urne beschloss, sorgen die 22 Gripen E in den nächsten 30 Jahren für den nötigen Schutz unseres Luftraums im luftpolizeilichen Alltag und im Krisenfall. Wir reduzieren also unsere Luftwaffe, erhöhen aber ihre Einsatzfähgikeit in der Nacht und bei schlechtem Wetter durch modernere und wirksamere Flugzeuge.
 
Die eigenständige Wahrnehmung des verfassungsmässigen Auftrages ist ein zentrales Element des staatlichen Schutzauftrages. Eine Anlehnung an ein militärisches Bündnis wie der Nato ist weder  neutralitätspolitisch noch aus Gründen der nationalen Unabhängigkeit akzeptabel. Seien wir uns bewusst, dass in Zeiten erhöhter Unsicherheiten diese Kräfte primär zu Gunsten ihrer Bündnispartner und sicher nicht für unser Land eingesetzt würden. Das schliesst nicht aus, dass für luftpolizeiliche und grenzüberschreitende Operationen eine vertragliche Zusammenarbeit möglich ist. Entsprechende Verträge bestehen.
 
Die drohende Sicherheitslücke durch die Ausserdienststellung der ins hohe Alter kommenden 54 Tiger wird mit dem Kauf der 22 Grippen geschlossen. Ein Vakuum über unserem Land muss verhindert werden, ansonsten setzen wir mutwillig und fahrlässig die Sicherheit unseres Landes aufs Spiel. Ich stimmte deshalb am 18. Mai 2014 aus Überzeugung dem Ersatz der Tigerflotte zu und sage JA zum Gripen-Fonds-Gesetz. Diese Investition für die Sicherheit unseres Landes ist finanzierbar, wenn man bedenkt, dass man pro Jahr auch rund 3 Milliarden in die Entwicklungshilfe steckt.

Keine Sicherheit ohne glaubwürdige Armee



Ida Glanzmann, Nationalrätin CVP/LU, Mitglied der SiK
 
„Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung“, steht in unserer Bundesverfassung (BV Art 57). Während die Kantone für die Sicherheit im Alltag besorgt sind, dient die Armee als Mittel des Bundes der Kriegsverhinderung, der Friedenserhaltung und der Landesverteidigung. Auf Gesuch hin unterstützt die Armee die Kantone auch bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen sowie bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen (BV Art. 58). Bund und Kantone teilen sich somit den Auftrag, für die Sicherheit unseres Landes und unserer Bevölkerung zu sorgen. 
 
Während die kantonalen und städtischen Polizeikorps für die Sicherheit der Menschen im Alltag sowie „am Boden“ zuständig sind, übernimmt die Luftwaffe als Teil der Armee die Überwachung, Kontrolle und den Schutz unseres Luftraums. Sie erfüllt dabei auch polizeiliche Dienste zugunsten der Zivilluftfahrt und sorgt im Krisenfall für das nötige „Dach über unserem Kopf“.
 
Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee sind Sache des Bundes. Er hat die Armee, seine Streitkräfte und seine Formationen nach den sicherheitspolitischen Bedrohungen und Bedürfnissen zu organisieren, auszubilden und auszurüsten. Dabei steht jeweils das Gesamtsystem der Armee im Vordergrund. 
 
Die Erfüllung des Armeeauftrags setzt voraus, dass alle Truppen mit guten und modernen Geräten ausgerüstet und daran ausgebildet werden. Wir schulden dies unseren Angehörigen der Armee, die jährlich ihren obligatorischen Militärdienst leisten. Wir schulden dies aber auch dem Volk, das eine sichere Schweiz sowie eine glaubwürdige Armee will. Die Armee wird deshalb in den nächsten Jahren - trotz Verringerung der personellen Bestände - weitere Rüstungsgüter beschaffen um Bestehendes zu erneuern und Lücken zu schliessen. Aufgrund der möglichen Bedrohungen sowie der generellen Aufrüstung ist dies kein Wunsch, sondern ein Muss! Bei dieser Abstimmung geht es um die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge. Der nötige Schutz unseres Landes steht dabei aber immer im Fokus.
 
Wir setzen uns ein für eine Armee, die den heutigen Bedrohungen gerecht wird, die aber dazu auch die nötigen Instrumente zur Verfügung hat. Die Armee ist hierfür auszubilden und auszurüsten. Die Beschaffung der 22 Gripen E ist Teil dieses Konzepts. Sie ist die logische Antwort auf bestehende und sich verschärfende Sicherheitsmängel (z.B. Flugunfähigkeit der F-5 Tiger bei Nacht und bei schlechtem Wetter, Durchhaltefähigkeit der Luftwaffe). Um die Auslieferung der neuen Mehrzweckflugzeuge ab 2018 zu realisieren, gilt es heute zu handeln, und mit einem Ja die Bestellung der nötigen sicherheitspolitischen Mittel auszulösen. 
 
Ich will eine glaubwürdige Armee, die ihre Aufgaben erfüllen kann und für die Sicherheit unseres Landes sorgt. Deshalb setze ich mich für die Beschaffung der 22 Gripen E ein und empfehle am 18. Mai ein JA zum Gripen-Fonds-Gesetz.