Ständerat Alex Kuprecht SVP/SZ, Präsident
Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates
„Die Schweizerische Eidgenossenschaft
schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und
die Sicherheit unseres Landes“ lautet Artikel 2 Absatz 1 unserer
Bundesverfassung. Es sind dies die wichtigsten Aufgaben, die Volk und Stände dem
Bund anvertraut haben. Anders formuliert: „Freiheit“, „Demokratie“ und
„Sicherheit“ sind die Grundpfeiler unseres Erfolgsmodels Schweiz. Auf diesen
Pfeilern haben wir in der Geschichte unseres Landes „Frieden“ erhalten und „Wohlstand“ schaffen können. Dabei spielte auch die
„Neutralität“ und die „Unabhängigkeit“ immer wieder eine zentrale Rolle. Das
Schweizer Volk hat gerade letzteres am 9. Februar auf eindrückliche Art und
Weise einmal mehr bestätigt.
Als souveränes und unabhängiges
Land ist es deshalb unsere vorrangigste Aufgabe, auch in Zukunft für
„Sicherheit“ und „Frieden“ in unserem Land zu sorgen. Die Bedrohungen mögen
sich im Verlauf der letzten Jahrzehnte gewandelt haben. Der grosse
„Weltfrieden“ ist aber dennoch nicht ausgebrochen. Im Gegenteil, Konflikte, die
wenige Flugstunden von uns entfernt erfolgen, können sehr schnell auch
Auswirkungen auf unser Land haben. Insofern wäre es fatal, die nötigen
Investitionen in die Sicherheit zu vernachlässigen und auf das Prinzip „Hoffnung“
zu vertrauen.
Wir wissen nicht, was morgen,
übermorgen oder in den nächsten 30 Jahren geschieht. Folglich gilt es, die
nötigen Vorbereitungen zu treffen, so dass die Schweiz, die Kantone und alle
Sicherheitsorgane angemessen, zeitgerecht und stufengerecht auf mögliche und wahrscheinliche
Bedrohungen von Staaten, Organisationen oder Einzelpersonen reagieren können. Dabei
muss auch das heute unmöglich Erscheinende angedacht werden. Wer hätte
beispielsweise vor 9/11 geglaubt, dass Passagierflugzeuge für Angriffe auf
Menschen, Bauten und Institutionen missbraucht würden. Heute beurteilen wir
auch dieses Szenario als möglich und realistisch.
Das Schweizer Volk stimmte im
letzten September mit 73.2% der Erhaltung der allgemeinen Wehrpflicht zu. Die
Abstimmung war gleichzeitig auch ein Bekenntnis zur Sicherheit unseres Landes
und zum Schutz unserer Bevölkerung. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
wissen, dass die eigene Armee - dazu
gehört auch eine eigene Luftwaffe - ein wichtigstes Instrument zur Erhaltung
von „Frieden“, „Freiheit“, „Sicherheit“ und „Unabhängigkeit“ ist.
Zu einer sicheren Schweiz gehören
deshalb auch eine glaubwürdige Armee und eine moderne Luftwaffe. Sie sind
elementare Bestandteile unseres schweizerischen Sicherheitsdispositivs. Zumal
die Luftwaffe auch polizeiliche Aufgaben zugunsten der Zivilluftfahrt
wahrnimmt, die unabhängig von der aktuellen Bedrohung erfolgen.
Aus Sicht des Bundesrates sowie
beider eidgenössischer Räte entsteht eine Sicherheitslücke, wenn wir die
veralteten 54 F-5 Tiger-Flugzeuge, die bald 40 Jahre im Einsatz stehen, nicht
durch neue Mehrzweckflugzeuge ersetzen. Sind sie doch weder in der Nacht noch
bei schlechter Sicht tauglich, ihren Sicherheitsauftrag wahrnehmen zu können.
Insofern ist für die Sicherheit unseres Landes die Ersatzbeschaffung neuer
Kampfflugzeuge vordringlich. Gemeinsam mit den 32 F/A-18, die das Volk 1993 an
der Urne beschloss, sorgen die 22 Gripen E in den nächsten 30 Jahren für den
nötigen Schutz unseres Luftraums im luftpolizeilichen Alltag und im Krisenfall.
Wir reduzieren also unsere Luftwaffe, erhöhen aber ihre Einsatzfähgikeit in der
Nacht und bei schlechtem Wetter durch modernere und wirksamere Flugzeuge.
Die eigenständige Wahrnehmung des
verfassungsmässigen Auftrages ist ein zentrales Element des staatlichen
Schutzauftrages. Eine Anlehnung an ein militärisches Bündnis wie der Nato ist
weder neutralitätspolitisch noch aus
Gründen der nationalen Unabhängigkeit akzeptabel. Seien wir uns bewusst, dass
in Zeiten erhöhter Unsicherheiten diese Kräfte primär zu Gunsten ihrer Bündnispartner
und sicher nicht für unser Land eingesetzt würden. Das schliesst nicht aus,
dass für luftpolizeiliche und grenzüberschreitende Operationen eine
vertragliche Zusammenarbeit möglich ist. Entsprechende Verträge bestehen.
Die drohende Sicherheitslücke durch
die Ausserdienststellung der ins hohe Alter kommenden 54 Tiger wird mit dem
Kauf der 22 Grippen geschlossen. Ein Vakuum über unserem Land muss verhindert
werden, ansonsten setzen wir mutwillig und fahrlässig die Sicherheit unseres
Landes aufs Spiel. Ich stimmte deshalb am 18. Mai 2014 aus Überzeugung dem
Ersatz der Tigerflotte zu und sage JA zum Gripen-Fonds-Gesetz. Diese
Investition für die Sicherheit unseres Landes ist finanzierbar, wenn man
bedenkt, dass man pro Jahr auch rund 3 Milliarden in die Entwicklungshilfe
steckt.