Ida Glanzmann, Nationalrätin CVP/LU, Mitglied der SiK
„Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für
die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung“, steht in unserer
Bundesverfassung (BV Art 57). Während die Kantone für die Sicherheit im Alltag
besorgt sind, dient die Armee als Mittel des Bundes der Kriegsverhinderung, der
Friedenserhaltung und der Landesverteidigung. Auf Gesuch hin unterstützt die
Armee die Kantone auch bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen sowie bei der
Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen (BV Art. 58). Bund und Kantone
teilen sich somit den Auftrag, für die Sicherheit unseres Landes und unserer
Bevölkerung zu sorgen.
Während die kantonalen und städtischen Polizeikorps für die
Sicherheit der Menschen im Alltag sowie „am Boden“ zuständig sind, übernimmt
die Luftwaffe als Teil der Armee die Überwachung, Kontrolle und den Schutz
unseres Luftraums. Sie erfüllt dabei auch polizeiliche Dienste zugunsten der
Zivilluftfahrt und sorgt im Krisenfall für das nötige „Dach über unserem Kopf“.
Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee sind Sache
des Bundes. Er hat die Armee, seine Streitkräfte und seine Formationen nach den
sicherheitspolitischen Bedrohungen und Bedürfnissen zu organisieren,
auszubilden und auszurüsten. Dabei steht jeweils das Gesamtsystem der Armee im
Vordergrund.
Die Erfüllung des Armeeauftrags setzt voraus, dass alle
Truppen mit guten und modernen Geräten ausgerüstet und daran ausgebildet
werden. Wir schulden dies unseren Angehörigen der Armee, die jährlich ihren obligatorischen
Militärdienst leisten. Wir schulden dies aber auch dem Volk, das eine sichere
Schweiz sowie eine glaubwürdige Armee will. Die Armee wird deshalb in den
nächsten Jahren - trotz Verringerung der personellen Bestände - weitere
Rüstungsgüter beschaffen um Bestehendes zu erneuern und Lücken zu schliessen.
Aufgrund der möglichen Bedrohungen sowie der generellen Aufrüstung ist dies
kein Wunsch, sondern ein Muss! Bei dieser Abstimmung geht es um die Beschaffung
neuer Kampfflugzeuge. Der nötige Schutz unseres Landes steht dabei aber immer im
Fokus.
Wir setzen uns ein für eine Armee, die den heutigen
Bedrohungen gerecht wird, die aber dazu auch die nötigen Instrumente zur
Verfügung hat. Die Armee ist hierfür auszubilden und auszurüsten. Die
Beschaffung der 22 Gripen E ist Teil dieses Konzepts. Sie ist die logische
Antwort auf bestehende und sich verschärfende Sicherheitsmängel (z.B.
Flugunfähigkeit der F-5 Tiger bei Nacht und bei schlechtem Wetter,
Durchhaltefähigkeit der Luftwaffe). Um die Auslieferung der neuen Mehrzweckflugzeuge
ab 2018 zu realisieren, gilt es heute zu handeln, und mit einem Ja die
Bestellung der nötigen sicherheitspolitischen Mittel auszulösen.
Ich will eine glaubwürdige Armee, die ihre Aufgaben erfüllen
kann und für die Sicherheit unseres Landes sorgt. Deshalb setze ich mich für
die Beschaffung der 22 Gripen E ein und empfehle am 18. Mai ein JA zum
Gripen-Fonds-Gesetz.
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