Am 18. Mai 2014Sicherheit zuerst

Freitag, 28. Februar 2014

Keine Sicherheit ohne glaubwürdige Armee



Ida Glanzmann, Nationalrätin CVP/LU, Mitglied der SiK
 
„Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung“, steht in unserer Bundesverfassung (BV Art 57). Während die Kantone für die Sicherheit im Alltag besorgt sind, dient die Armee als Mittel des Bundes der Kriegsverhinderung, der Friedenserhaltung und der Landesverteidigung. Auf Gesuch hin unterstützt die Armee die Kantone auch bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen sowie bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen (BV Art. 58). Bund und Kantone teilen sich somit den Auftrag, für die Sicherheit unseres Landes und unserer Bevölkerung zu sorgen. 
 
Während die kantonalen und städtischen Polizeikorps für die Sicherheit der Menschen im Alltag sowie „am Boden“ zuständig sind, übernimmt die Luftwaffe als Teil der Armee die Überwachung, Kontrolle und den Schutz unseres Luftraums. Sie erfüllt dabei auch polizeiliche Dienste zugunsten der Zivilluftfahrt und sorgt im Krisenfall für das nötige „Dach über unserem Kopf“.
 
Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee sind Sache des Bundes. Er hat die Armee, seine Streitkräfte und seine Formationen nach den sicherheitspolitischen Bedrohungen und Bedürfnissen zu organisieren, auszubilden und auszurüsten. Dabei steht jeweils das Gesamtsystem der Armee im Vordergrund. 
 
Die Erfüllung des Armeeauftrags setzt voraus, dass alle Truppen mit guten und modernen Geräten ausgerüstet und daran ausgebildet werden. Wir schulden dies unseren Angehörigen der Armee, die jährlich ihren obligatorischen Militärdienst leisten. Wir schulden dies aber auch dem Volk, das eine sichere Schweiz sowie eine glaubwürdige Armee will. Die Armee wird deshalb in den nächsten Jahren - trotz Verringerung der personellen Bestände - weitere Rüstungsgüter beschaffen um Bestehendes zu erneuern und Lücken zu schliessen. Aufgrund der möglichen Bedrohungen sowie der generellen Aufrüstung ist dies kein Wunsch, sondern ein Muss! Bei dieser Abstimmung geht es um die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge. Der nötige Schutz unseres Landes steht dabei aber immer im Fokus.
 
Wir setzen uns ein für eine Armee, die den heutigen Bedrohungen gerecht wird, die aber dazu auch die nötigen Instrumente zur Verfügung hat. Die Armee ist hierfür auszubilden und auszurüsten. Die Beschaffung der 22 Gripen E ist Teil dieses Konzepts. Sie ist die logische Antwort auf bestehende und sich verschärfende Sicherheitsmängel (z.B. Flugunfähigkeit der F-5 Tiger bei Nacht und bei schlechtem Wetter, Durchhaltefähigkeit der Luftwaffe). Um die Auslieferung der neuen Mehrzweckflugzeuge ab 2018 zu realisieren, gilt es heute zu handeln, und mit einem Ja die Bestellung der nötigen sicherheitspolitischen Mittel auszulösen. 
 
Ich will eine glaubwürdige Armee, die ihre Aufgaben erfüllen kann und für die Sicherheit unseres Landes sorgt. Deshalb setze ich mich für die Beschaffung der 22 Gripen E ein und empfehle am 18. Mai ein JA zum Gripen-Fonds-Gesetz.

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