Nationalrat Lorenz Hess BDP/BE
Am 14. Januar 2014 reichten links-grüne Kreise gemeinsam mit
der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) Unterschriften gegen das
Gripen-Fonds-Gesetz ein. Dieses regelt eine zweckgebundene Finanzierung neuer
Kampfflugzeuge über das ordentliche Armeebudget. Die 22 Gripen E, das Zubehör,
die Bewaffnung sowie die Infrastruktur im Wert von CHF 3.126 Mrd. sollen in
jährlichen Tranchen à CHF 300 Mio. über 10 Jahre hinweg finanziert werden. Die
Kosten entsprechen gerade einmal 0,5% des jährlichen Bundeshaushalts. Es ist
die Armee, die diese Flugzeuge aus den eigenen Mitteln zu bezahlen hat. Andere
Politikbereiche sind davon nicht betroffen.
Üblicherweise werden Beschaffungen der Armee vom Parlament
abschliessend entschieden. Der Spezialfonds machte eine Referendumsabstimmung möglich.
Es liegt nun am Stimmvolk, die Beschaffung
von 22 Gripen E als Ersatz für 54 veraltete F-5 Tiger auszulösen. Man beachte
dabei, dass die Tiger aus einer Zeit stammen, als in Deutschland der letzte
VW-Käfer vom Band rollte. Zudem können die Tiger weder in der Nacht noch bei
schlechtem Wetter eingesetzt werden. Sie werden deshalb auch folgerichtig ausgemustert.
Die 32 F/A-18, die das Volk 1993 an der Urne beschloss, reichen
für den Schutz unseres Landes nicht aus. In ausserordentlichen Lagen sowie bei
Einsätzen über längere Zeit werden weitere Flugzeuge benötigt. Darin sind sich
der Bundesrat sowie der National- und Ständerat einig. Deshalb empfehlen die
Räte auch, das Gripen-Fonds-Gesetz am 18. Mai anzunehmen.
Die Gripen-Beschaffung ist bei weitem kein alltäglicher
Kaufentscheid, der im Falle einer Krise oder in einer unsicheren Lage
nachgeholt werden kann. Im Gegenteil, es geht heute darum, die Sicherheit
unseres Landes für die die nächsten dreissig Jahre zu gewährleisten. Das Volk
sollte sich der Langfristigkeit dieses Entscheids bewusst sein, wenn es den
Stimmzettel ausfüllt. Hierzu einige Anmerkungen:
·
Der Beschaffung der 22 Gripen E ging eine
zehnjährige Vorbereitung, Evaluation und politische Beschlussfassung voraus. Flugzeuge
können nicht einfach nach Bedarf „ab Stange“ gekauft werden. Die gewünschten
Geräte müssen die militärischen Anforderungen erfüllen und insbesondere auch
den preislichen Vorstellungen entsprechen. Sie haben zudem ein korrektes Beschaffungsverfahren
zu durchlaufen. Letztlich müssen auch geeignete Verträge ausgehandelt sowie
innenpolitisch nötige Beschlüsse erwirkt werden. Eine Ablehnung des
Gripen-Fonds-Gesetzes würde ein seriös durchgeführtes, zehnjähriges
Beschaffungs-Verfahren infrage stellen.
·
Die Auslieferung der 22 Gripen E erfolgt
bekanntlich erst in den Jahren 2018-2021. Wir entscheiden somit heute über eine
Beschaffung, die erst in vier Jahren Wirkung entfaltet. Auch dies gehört zu
einer ordentlichen Abwicklung eines solch anspruchsvollen Geschäfts. Es geht
also am 18. Mai nicht nur um die
Sicherheit unseres Landes von morgen oder übermorgen, sondern um die Sicherheit während der nächsten 30
Jahre.
·
Wer glaubt, dass ein anderes Flugzeug allenfalls
besser wäre und dieses in Kürze beschafft werden könnte, der irrt. Eine
korrekte Evaluation und Beschlussfassung erfordert Zeit. Dies haben die letzten
Jahre gezeigt. Insofern darf die bevorstehende Abstimmung nicht dazu missbraucht
werden, persönliche Befindlichkeiten in den Vordergrund zu stellen. Wir
beschaffen am 18. Mai 2014 ein neues Kampfflugzeug, das gemäss Typenwahl des
Bundesrates vom 30. November 2011 die Bezeichnung „Gripen E“ trägt. Der
Bundesrat entschied sich für diesen Typ, weil dieses Flugzeug das beste
Kosten-Nutzenverhältnis aufweist und letztlich auch die geringsten
Betriebskosten verursacht. Der Gripen E ist somit eine Beschaffung mit
Augenmass. Andere Flugzeugtypen stehen über kurz oder lang nicht zur
Diskussion.
·
Die Verträge zur Beschaffung des Gripen sehen
für Schweizer Unternehmen ein Kompensationsvolumen in der Höhe von CHF 2.5 Mrd.
(10‘000 Mannjahre) vor. Hierbei wird auf eine angemessene Berücksichtigung der
Regionen geachtet. Zahlreiche Liefer-Verträge mit Schweizer Industriebetrieben
wurden bereits geschlossen. Eine Ablehnung des Gripen-Fonds-Gesetzes würde diese
hinfällig machen. Dabei gilt zu beachten, dass solche Kompensationen immer auch
einen wichtigen Knowhow-Transfer auslösen. Die Flugzeugindustrie befasst sich
mit Spitzentechnologien, die auch für unsere Industriebetriebe und unser Land von
Interesse und Bedeutung sind. Solche Punkte dürfen bei der Gesamtbeurteilung
der Vorlage nicht vernachlässigt werden, auch wenn sie nur Nebeneffekte der
Beschaffung sind.
·
Sicherheit ist eine Daueraufgabe des Staates. Sicherheit
schafft Frieden, Stabilität und Wohlstand. Der Aufbau und
der Erhalt von Sicherheit dauert aber seine Zeit. Insbesondere dann, wenn
hierfür Käufe von technisch anspruchsvollen Geräten auf internationalen Märkten
nötig sind. Solche können im Krisenfall nicht einfach nachgeholt werden. Das
erfuhren wir zu Beginn des Ersten wie auch zu Beginn des Zeiten Weltkriegs. Es
gilt deshalb zeitgerecht vorzusorgen, um für die nächste Krise, wo immer diese
erfolgt, bereit zu sein.
Das VBS führte während der letzten zehn Jahre eine seriöse Evaluation
zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge durch. Ich empfehle dem Schweizer
Stimmvolk deshalb, das Gripen-Fonds-Gesetz am 18. Mai vertrauensvoll anzunehmen.
Dabei geht es um die Sicherheit unseres Landes während der nächsten Jahrzehnte.
Hierfür sind neue Kampfflugzeuge nicht nur sinnvoll, sondern nötig!
abgedruckt in der NZZ vom 24. März 2014, S. 15
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