Am 18. Mai 2014Sicherheit zuerst

Mittwoch, 26. März 2014

Gripen-Volksentscheid: 10 Jahre Vorbereitung – 30 Jahre Sicherheit

Nationalrat Lorenz Hess BDP/BE

Am 14. Januar 2014 reichten links-grüne Kreise gemeinsam mit der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) Unterschriften gegen das Gripen-Fonds-Gesetz ein. Dieses regelt eine zweckgebundene Finanzierung neuer Kampfflugzeuge über das ordentliche Armeebudget. Die 22 Gripen E, das Zubehör, die Bewaffnung sowie die Infrastruktur im Wert von CHF 3.126 Mrd. sollen in jährlichen Tranchen à CHF 300 Mio. über 10 Jahre hinweg finanziert werden. Die Kosten entsprechen gerade einmal 0,5% des jährlichen Bundeshaushalts. Es ist die Armee, die diese Flugzeuge aus den eigenen Mitteln zu bezahlen hat. Andere Politikbereiche sind davon nicht betroffen.
 
Üblicherweise werden Beschaffungen der Armee vom Parlament abschliessend entschieden. Der Spezialfonds machte eine Referendumsabstimmung möglich. Es liegt nun am Stimmvolk,  die Beschaffung von 22 Gripen E als Ersatz für 54 veraltete F-5 Tiger auszulösen. Man beachte dabei, dass die Tiger aus einer Zeit stammen, als in Deutschland der letzte VW-Käfer vom Band rollte. Zudem können die Tiger weder in der Nacht noch bei schlechtem Wetter eingesetzt werden. Sie werden deshalb auch folgerichtig ausgemustert.
 
Die 32 F/A-18, die das Volk 1993 an der Urne beschloss, reichen für den Schutz unseres Landes nicht aus. In ausserordentlichen Lagen sowie bei Einsätzen über längere Zeit werden weitere Flugzeuge benötigt. Darin sind sich der Bundesrat sowie der National- und Ständerat einig. Deshalb empfehlen die Räte auch, das Gripen-Fonds-Gesetz am 18. Mai anzunehmen. 
 
Die Gripen-Beschaffung ist bei weitem kein alltäglicher Kaufentscheid, der im Falle einer Krise oder in einer unsicheren Lage nachgeholt werden kann. Im Gegenteil, es geht heute darum, die Sicherheit unseres Landes für die die nächsten dreissig Jahre zu gewährleisten. Das Volk sollte sich der Langfristigkeit dieses Entscheids bewusst sein, wenn es den Stimmzettel ausfüllt. Hierzu einige Anmerkungen:
·         Der Beschaffung der 22 Gripen E ging eine zehnjährige Vorbereitung, Evaluation und politische Beschlussfassung voraus. Flugzeuge können nicht einfach nach Bedarf „ab Stange“ gekauft werden. Die gewünschten Geräte müssen die militärischen Anforderungen erfüllen und insbesondere auch den preislichen Vorstellungen entsprechen. Sie haben zudem ein korrektes Beschaffungsverfahren zu durchlaufen. Letztlich müssen auch geeignete Verträge ausgehandelt sowie innenpolitisch nötige Beschlüsse erwirkt werden. Eine Ablehnung des Gripen-Fonds-Gesetzes würde ein seriös durchgeführtes, zehnjähriges Beschaffungs-Verfahren infrage stellen.
·         Die Auslieferung der 22 Gripen E erfolgt bekanntlich erst in den Jahren 2018-2021. Wir entscheiden somit heute über eine Beschaffung, die erst in vier Jahren Wirkung entfaltet. Auch dies gehört zu einer ordentlichen Abwicklung eines solch anspruchsvollen Geschäfts. Es geht also  am 18. Mai nicht nur um die Sicherheit unseres Landes von morgen oder übermorgen, sondern  um die Sicherheit während der nächsten 30 Jahre.
·         Wer glaubt, dass ein anderes Flugzeug allenfalls besser wäre und dieses in Kürze beschafft werden könnte, der irrt. Eine korrekte Evaluation und Beschlussfassung erfordert Zeit. Dies haben die letzten Jahre gezeigt. Insofern darf die bevorstehende Abstimmung nicht dazu missbraucht werden, persönliche Befindlichkeiten in den Vordergrund zu stellen. Wir beschaffen am 18. Mai 2014 ein neues Kampfflugzeug, das gemäss Typenwahl des Bundesrates vom 30. November 2011 die Bezeichnung „Gripen E“ trägt. Der Bundesrat entschied sich für diesen Typ, weil dieses Flugzeug das beste Kosten-Nutzenverhältnis aufweist und letztlich auch die geringsten Betriebskosten verursacht. Der Gripen E ist somit eine Beschaffung mit Augenmass. Andere Flugzeugtypen stehen über kurz oder lang nicht zur Diskussion.
·         Die Verträge zur Beschaffung des Gripen sehen für Schweizer Unternehmen ein Kompensationsvolumen in der Höhe von CHF 2.5 Mrd. (10‘000 Mannjahre) vor. Hierbei wird auf eine angemessene Berücksichtigung der Regionen geachtet. Zahlreiche Liefer-Verträge mit Schweizer Industriebetrieben wurden bereits geschlossen. Eine Ablehnung des Gripen-Fonds-Gesetzes würde diese hinfällig machen. Dabei gilt zu beachten, dass solche Kompensationen immer auch einen wichtigen Knowhow-Transfer auslösen. Die Flugzeugindustrie befasst sich mit Spitzentechnologien, die auch für unsere Industriebetriebe und unser Land von Interesse und Bedeutung sind. Solche Punkte dürfen bei der Gesamtbeurteilung der Vorlage nicht vernachlässigt werden, auch wenn sie nur Nebeneffekte der Beschaffung sind.
·         Sicherheit ist eine Daueraufgabe des Staates. Sicherheit schafft Frieden, Stabilität und Wohlstand. Der Aufbau und der Erhalt von Sicherheit dauert aber seine Zeit. Insbesondere dann, wenn hierfür Käufe von technisch anspruchsvollen Geräten auf internationalen Märkten nötig sind. Solche können im Krisenfall nicht einfach nachgeholt werden. Das erfuhren wir zu Beginn des Ersten wie auch zu Beginn des Zeiten Weltkriegs. Es gilt deshalb zeitgerecht vorzusorgen, um für die nächste Krise, wo immer diese erfolgt, bereit zu sein.
 
Das VBS führte während der letzten zehn Jahre eine seriöse Evaluation zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge durch. Ich empfehle dem Schweizer Stimmvolk deshalb, das Gripen-Fonds-Gesetz am 18. Mai vertrauensvoll anzunehmen. Dabei geht es um die Sicherheit unseres Landes während der nächsten Jahrzehnte. Hierfür sind neue Kampfflugzeuge nicht nur sinnvoll, sondern nötig!

abgedruckt in der NZZ vom 24. März 2014, S. 15

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